Aktuelles aus Diegten

    August 2026

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    - 2½-Zimmer-Maisonettewohnung in Diegten zu vermieten
    Mitteilung vom
    06.08.2026

    2½-Zimmer-Maisonettewohnung in Diegten zu vermieten

    Per Mitte November 2026 oder nach Vereinbarung vermieten wir eine komplett renovierte, helle und ruhig gelegene 2½-Zimmer-Maisonettewohnung am Zälghagweg 55 in Diegten.

    Eckdaten

    • Wohnfläche: ca. 80 m²
    • Wohnungstyp: Maisonette (1. Stock und Dachgeschoss)
    • Bezug: Mitte November 2026 oder nach Vereinbarung

    Ausstattung

    • Heller Wohn-/Essbereich mit offener Küche
    • Moderne Einbauküche mit:
      • Backofen
      • Glaskeramikkochfeld
      • Dampfabzug
      • Geschirrspülmaschine
      • separater Arbeitsfläche mit Sitzmöglichkeit
    • Badezimmer mit Dusche/WC und zusätzlichem Elektroheizkörper
    • Schlafzimmer und Galerie mit Laminatboden
    • Reduit im Dachgeschoss
    • Einbauschränke im Eingangsbereich
    • Gemeinsame Waschküche und Abstellraum zur Mitbenützung
    • Parkplatz auf Anfrage

    Die Wohnung wurde im Jahr 2025 umfassend renoviert und bietet ein modernes Wohnambiente.

    Mietkonditionen

    • Mietzins: CHF 1'370.– pro Monat
    • Nebenkosten Akonto: CHF 120.– pro Monat
    • Total: CHF 1'490.– pro Monat

    Lage

    Die Wohnung befindet sich an ruhiger und sonniger Lage in Diegten. Einkaufsmöglichkeiten, Schule, öffentlicher Verkehr sowie Naherholungsgebiete sind in wenigen Minuten erreichbar.

    Auskunft und Besichtigung

    Gemeindeverwaltung Diegten
    Telefon 061 976 12 15

    Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und vereinbaren gerne einen Besichtigungstermin.

     

    BadezimmerEingangEntreeGallerieKücheSchlafzimmerEinbauschränkeWohnzimmer
    Dateien
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    - Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit im Sozialbereich
    Mitteilung vom
    05.08.2026

    Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit im Sozialbereich

    Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vergibt jährlich den Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit im Sozialbereich, um ehrenamtliche und freiwillige Einsätze auszuzeichnen. Prämiert werden Engagements mit gemeinnützigem, nicht kommerziellem Charakter, die einen wertvollen Beitrag im Sozialbereich leisten.

    Wer kann teilnehmen?

    Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen sowie Institutionen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton Basel-Landschaft, deren Engagement überwiegend der Baselbieter Bevölkerung zugutekommt und zu mehr als 50 % unentgeltlich erbracht wird.

    Nicht teilnehmen können Institutionen und Projekte, die mehrheitlich durch Bund, Kanton oder Gemeinden finanziert werden.

    Welche Einsätze werden berücksichtigt?

    Berücksichtigt werden freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten im Sozialbereich – sowohl von Organisationen als auch von Privatpersonen. Voraussetzung ist, dass der Einsatz dem Wohl anderer dient und nicht auf den eigenen materiellen Vorteil ausgerichtet ist.

    Die Definition der Freiwilligenarbeit richtet sich nach den Richtlinien von benevol Schweiz und umfasst freiwillige, unentgeltliche und selbstbestimmte Einsätze ausserhalb der eigenen Kernfamilie.

    Bewerbungsunterlagen

    Die Bewerbung erfolgt über das offizielle Formular. Folgende Angaben sind einzureichen:

    • Projektbeschrieb
    • Zielgruppe
    • Abgrenzung zu bezahlter Arbeit
    • Durchführungszeitraum
    • Gesellschaftlicher Mehrwert
    • Finanzielle Mittel

    Einsendeschluss

    Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 30. September 2026 eingereicht werden:

    Sicherheitsdirektion
    Generalsekretariat
    Rathausstrasse 2
    4410 Liestal

    Betreff: „Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich“

    Preisvergabe

    Über die Vergabe entscheidet der Regierungsrat auf Empfehlung der Jury im November 2026.

    Die Preisverleihung findet am Donnerstag, 10. Dezember 2026, in Liestal statt.

    Die Preisgelder betragen:

    • CHF 8'000.– für Vereine
    • CHF 2'000.– für Einzelpersonen

    Weitere Informationen

    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

     

     

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    - Mitteilungsblatt August 2026
    Mitteilung vom
    01.08.2026
  • Juli 2026

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    - Stelleninserat Gemeindeleitung/Gemeindeschreiber
    Mitteilung vom
    16.07.2026
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    - Mitteilungsblatt Juli 2026
    Mitteilung vom
    01.07.2026
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    - Vorübergehend angepasste Öffnungs- und Telefonzeiten bis 31.08.2026
    Mitteilung vom
    01.07.2026

    Aufgrund aktuell eingeschränkter personeller Ressourcen ist die Gemeindeverwaltung gezwungen ihre Öffnungs- und Telefonzeiten bis am 31.08.2026 angepasst.

    Bis auf Weiteres bleiben der Schalter sowie die telefonische Erreichbarkeit jeweils am Montagnachmittag und am Freitag ganztags geschlossen. Bei Todesfällen erreichen Sie uns zu dieser Zeit über die Pikett-Nummer  079 605 42 53.

    Wie gehabt können aber nach telefonischer Voranmeldung individuelle Termine vereinbart werden. Dieses Angebot versteht sich als Möglichkeit insbesondere für Berufstätige sowie Schülerinnen und Schüler, wenn ein Besuch während der regulären Zeiten nicht möglich ist. Bitte melden Sie sich hierfür während der Telefonzeiten bei der Gemeindeverwaltung unter 061 976 12 12.

    Telefonzeiten (vorübergehend angepasst)
    Montag bis Donnertag: 08.00 – 11.30 Uhr
    Dienstag bis Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr

    Öffnungszeiten Schalter (vorübergehend angepasst)
    Montag bis Donnerstag: 09.30 – 11.30 Uhr

    Wir setzen alles daran, Ihnen weiterhin einen zuverlässigen Service zu bieten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

  • Juni 2026

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    - Mitteilungsblatt Juni 2026
    Mitteilung vom
    01.06.2026
  • Mai 2026

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    - Mitteilungsblatt Mai 2026
    Mitteilung vom
    01.05.2026