Online-Schalter
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Abfallkalender
Öffnungszeiten Entsorgungsstation AGSE, Eptingen ab dem 12.08.24
- Am Mittwochnachmittag ist die Sammelstelle nicht mehr betreut (kostenpflichtiges Material kann nur nach telefonischer Voranvisierung abgeben werden).
- Kostenlose Materialien (Papier, Karton, Glas, PET, etc.) kann weiterhin von Montag – Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr entsorgt werden.
- Die Sammelstelle ist jeden 2. Samstag (gerade Wochen) von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet und betreut, an den Samstagen in den ungeraden Wochen bleibet die Sammelstelle komplett geschlossen.
Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG
Hauptstrasse 11
4458 EptingenTel. 062 / 299 16 66
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Abmeldung aus Diegten - Einwohnerregisteramt
Neu können Sie sich in vielen Fällen den Behördengang sparen und Ihren Umzug (Wegzug, Zuzug oder Adressänderung innerhalb von Diegten) bequem online abwickeln. Gehen Sie dazu auf die Seite www.eumzug.swiss.
Selbstverständlich können Sie aber nach wie vor auf der Verwaltung vorbeikommen.
Persönliche Abmeldung
Wenn Sie von Diegten wegziehen, melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten ab.
Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:- Identitätsausweis
- Wegzugadresse
- Wegzugsdatum
Militär- und Zivilschutzpflichtige haben die Adressänderung unter Einsendung des Dienstbüchleins beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal, zu melden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.kantonswechsel.ch
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Ackerbaustellenleiter
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Anmeldung in Diegten - Einwohnerregisteramt
Neu können Sie sich in vielen Fällen den Behördengang sparen und Ihren Umzug (Wegzug, Zuzug oder Adressänderung innerhalb von Diegten) bequem online abwickeln. Gehen Sie dazu auf die Seite www.eumzug.swiss.
Selbstverständlich können Sie aber nach wie vor auf der Verwaltung vorbeikommen.
Persönliche Anmeldung
Melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten an. Vor der Anmeldung in Diegten, müssen Sie sich bitte in Ihrem jetzigen Wohnort abmelden.
Bitte bringen Sie die entsprechenden, unten ausgeführten Unterlagen für die Anmeldung mit:CH-Staatsangehörige und EU/EFTA Staatsangehörige (Zuzug innerhalb der Schweiz) und Drittstaatangehörige (Zuzug innerhalb Kanton BL)
- Identitätskarte oder Pass
- Krankenkassennachweis
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
- Ausländerausweis
EU/EFTA-Staatsangehörige (Zuzug aus dem Ausland)
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländerausweis (falls vorhanden)
- Krankenkassennachweis (falls vorhanden)
- Kopie des Arbeitsvertrages oder der Arbeitsbestätigung
- Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
Drittstaatangehörige (Zuzug aus dem Ausland oder einem andern Kanton)
- Pass
- Krankenkassennachweis (falls vorhanden)
- Kopie der Ermächtigung zur Visumerteilung (Zuzug aus dem Ausland)
- Kopie des Arbeitsvertrages oder der Arbeitsbestätigung (Zuzug aus dem Ausland, falls vorhanden)
- Ausländerausweis (bei Kantonswechsel)
- Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmenFilipa Santos
VerwaltungsangestellteE-MailTelefonZuständigkeitAHV-ZweigstelleBeglaubigungenEinwohnerdiensteGemeindekanzleiKatasterRaumbelegungsgesuche -
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Arbeitslos - Anmeldung beim RAV
Bitte vereinbaren Sie für persönliche Gespräche auf dem RAV vorab einen Termin
Wann und wo melde ich mich an?
Sind Sie von Stellenverlust betroffen oder bedroht, melden Sie sich am besten sofort beim für Sie zuständigen RAV an. Das können Sie online erledigen.
Die Links zu den notwendigen Informationen und Formularen finden Sie in der rechten Spalte oder Sie erhalten diese beim zuständigen RAV.
Achtung: Eine rückwirkende Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung ist nicht möglich. Melden Sie sich deshalb spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit an.Halten Sie für die Anmeldung die folgenden Dokumente bereit:
- Personalausweis (ID oder Pass)
- Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder Krankenversicherungs-Ausweis
- Für Ausländerinnen und Ausländer: Ausländerausweis
Nebenstehend finden Sie die Links zu weiteren, für die Anmeldung notwendigen Formularen.
Was geschieht danach?
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie die Einladung zum Erstgespräch mit Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater. Zusammen mit Ihrer Beratungsperson erarbeiten Sie eine Standortanalyse und darauf aufbauend einen Aktionsplan. Die Beratung ist darauf ausgerichtet Sie in die Lage zu versetzen, zielgerichtet und effizient eine neue Stelle zu suchen und zu finden. - ...
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Baugesuche
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmen - ...
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Benützungsverordnung Gebäude und Anlagen der Gemeinde Diegten
Filipa Santos
VerwaltungsangestellteE-MailTelefonZuständigkeitAHV-ZweigstelleBeglaubigungenEinwohnerdiensteGemeindekanzleiKatasterRaumbelegungsgesucheClaudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmen - ...
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Bestattungs- und Friedhofreglement und Bestattungsgebühren
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Bestattungsanordnung - Bestimmungen der Bestattungsart zu Lebzeiten
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmenFilipa Santos
VerwaltungsangestellteE-MailTelefonZuständigkeitAHV-ZweigstelleBeglaubigungenEinwohnerdiensteGemeindekanzleiKatasterRaumbelegungsgesuche -
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Betreibungs- und Konkursamt
Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Betreibungs- und Konkursamt
Eichenweg 12
Postfach
4410 Liestal
+41 61 / 552 46 00
betreibungsamt@bl.ch - ...
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Brunnmeister
Daniel Handschin Sanitär
BrunnmeisterE-MailTelefonAdresseAlte Hauensteinstrasse 9
4448 Läufelfingen -
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Einwilligungserklärung ID
Einwilligungserklärung zur Ausweisbestellung
(zu Ausweisantrag für Unmündige oder Personen unter umfassender Beistandschaft)Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen unter umfassender Beistandschaft sind durch eine sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Beistand) zu begleiten.
Diese Einwilligungserklärung ist durch die sorgeberechtigte/n Person/en vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen und mit den nötigen Unterlagen vorzulegen. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass alle Angaben richtig und die eingereichten Dokumente aktuell und rechtskräftig sind. Eine Falschangabe unterliegt dem Tatbestand der Urkundenfälschung nach Art. 251 Strafgesetzbuch. Dieses Formular gilt nur für die aktuelle Ausweisbeantragung.
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmenFilipa Santos
VerwaltungsangestellteE-MailTelefonZuständigkeitAHV-ZweigstelleBeglaubigungenEinwohnerdiensteGemeindekanzleiKatasterRaumbelegungsgesuche - ...
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Feuerungskontrolleur
Kaminfeger Koller AG
KaminfegerE-MailTelefonAdresseLerchenstr. 7
4434 Hölstein - ...
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Fleischschauer
Dr. H.J. Degen
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Freinacht- und Gelegenheitswirtschaftbewilligungen
Gebührenansätze
Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:
Veranstaltungen
bis 100 Personen/Plätze
Fr. 50.--/Tag
bis 500 Personen/Plätze
Fr. 100.--/Tag
bis 1'000 Personen/Plätze
Fr. 200.--/Tag
über 1'000 Personen/Plätze
Fr. 300.--/Tag
Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.
Freinachtbewilligung:
Freinacht
Bis 01.00 Uhr
Fr. 30.-- pro Freinacht
Bis 02.00 Uhr
Fr. 30.-- pro Freinacht
Bis 03.00 Uhr
Fr. 40.-- pro Freinacht
Bis 04.00 Uhr
Fr. 45.-- pro Freinacht
Bis 05.00 Uhr
Fr. 50.-- pro Freinacht
Auflage zum Jugendschutz: Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.
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Friedensrichter
siehe unter Position 15.
Waldenburg - Arboldswil - Bennwil - Bretzwil - Diegten - Eptingen - Hölstein - Lampenberg - Langenbruck - Lauwil - Liedertswil - Niederdorf - Oberdorf - Reigoldswil - Titterten
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Gelegenheitswirtschaft - und Freinachtbewilligungen
Gebührenansätze
Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:
Veranstaltungen
bis 100 Personen/Plätze
Fr. 50.--/Tag
bis 500 Personen/Plätze
Fr. 100.--/Tag
bis 1'000 Personen/Plätze
Fr. 200.--/Tag
über 1'000 Personen/Plätze
Fr. 300.--/Tag
Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.
Freinachtbewilligung:
Freinacht
Bis 01.00 Uhr
Fr. 30.-- pro Freinacht
Bis 02.00 Uhr
Fr. 30.-- pro Freinacht
Bis 03.00 Uhr
Fr. 40.-- pro Freinacht
Bis 04.00 Uhr
Fr. 45.-- pro Freinacht
Bis 05.00 Uhr
Fr. 50.-- pro Freinacht
Auflage zum Jugendschutz: Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmenFilipa Santos
VerwaltungsangestellteE-MailTelefonZuständigkeitAHV-ZweigstelleBeglaubigungenEinwohnerdiensteGemeindekanzleiKatasterRaumbelegungsgesuche - ...
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Gesuch Allmendbenützung
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmenFilipa Santos
VerwaltungsangestellteE-MailTelefonZuständigkeitAHV-ZweigstelleBeglaubigungenEinwohnerdiensteGemeindekanzleiKatasterRaumbelegungsgesuche -
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Gesuch Aufgrabung (Grab- und Tiefbauarbeiten)
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmen -
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Gesuch Freinacht und Gelegenheitswirtschaft
Gebühren und Informationen siehe unter Gelegenheitswirtschaft.......
Filipa Santos
VerwaltungsangestellteE-MailTelefonZuständigkeitAHV-ZweigstelleBeglaubigungenEinwohnerdiensteGemeindekanzleiKatasterRaumbelegungsgesucheClaudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmen -
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Gesuch für Benützung von Gemeindeanlagen
Filipa Santos
VerwaltungsangestellteE-MailTelefonZuständigkeitAHV-ZweigstelleBeglaubigungenEinwohnerdiensteGemeindekanzleiKatasterRaumbelegungsgesuche -
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Gesuch für Meteorwasser
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmenCécile Kaufmann
Sachbearbeiterin BauwesenE-MailTelefonErreichbarkeitMittwoch- und DonnerstagmorgenZuständigkeitBauwesen - ...
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Grundbuchamt
Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Grundbuchamt
Domplatz 9
Postfach
4144 Arlesheim
+41 61 552 45 40
E-Mail: grundbuchamt@bl.ch -
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Hundereglement
Filipa Santos
VerwaltungsangestellteE-MailTelefonZuständigkeitAHV-ZweigstelleBeglaubigungenEinwohnerdiensteGemeindekanzleiKatasterRaumbelegungsgesuche -
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Identitätskarte
Wenn Sie nur eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich bei den Einwohnerdiensten Diegten vor. Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sowie nicht schreibfähige Personen müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
> Einwilligungserklärung
Passfoto:- Wir erstellen das Passfoto direkt am Schalter, es müssen also keine Bilder mitgebracht werden.
Mitzubringen sind:
- die bestehende Identitätskarte
- polizeiliche Verlustmeldung , sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben oder die Identitätskarte gestohlen worden ist
Gebühren/Gültigkeit:
Gebühren Gültigkeit Erwachsene CHF 70 10 Jahre Kinder und Jugendliche
bis 18. JahreCHF 35 5 Jahre Die Identitätskarte muss vor Ort bezahlt (Bar oder Karte)werden. Die Lieferfrist beträgt max. 10 Arbeitstage.
Benötigen Sia auch einen Pass (siehe Pass oder Kombiangebot)?
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Infopoint Strommangel-Lage
Bei einer Strommangellage wird bei der Gemeindeverwaltung Zälghagweg 55 4457 Diegten ein Infopoint betrieben.
Verlinkung mit dem Kanton ist in Überarbeitung
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Jagdaufseher
Stefan Stohler
Ernst Marti
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Kaminfeger
Kaminfeger Koller AG
KaminfegerE-MailTelefonAdresseLerchenstr. 7
4434 Hölstein -
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Kanalisationsgesuch mit Weisung Planeingabe
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmen -
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Kinder- und Jugendzahnpflegereglement KJZP und Anhang
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
KESB Gelterkinden-Sissach
Postfach 247
Hauptstrasse 115
4450 Sissachgelterkinden-sissach@kesb-bl.ch
In Notfällen ausserhalb der Öffnungszeiten besteht ein Pikettdienst, den die Kantonspolizei oder Arztpersonen bei Bedarf beiziehen können.
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Kleinbaugesuch
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmenCécile Kaufmann
Sachbearbeiterin BauwesenE-MailTelefonErreichbarkeitMittwoch- und DonnerstagmorgenZuständigkeitBauwesen - ...
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Merkblatt über Grenzabstände für Grünhecken, Bäume und übrige Einfriedungen
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmen -
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Mietzinszuschüsse private Haushalte inkl. Mietzinsreglement
Was sind Mietzinsbeiträge?
Mietzinsbeiträge reduzieren die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehenden in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Durch die Beiträge sollen die jährlichen Mietkosten für diese Familien und Alleinerziehenden bezahlbar sein. Mietzinsbeiträge sind nicht Teil der Sozialhilfe, sondern sollen einen Sozialhilfebezug verhindern.Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, damit Sie Mietzinsbeiträge beantragen können?
- Knappe finanzielle Verhältnisse.
- Mindestens ein Kind (minderjährig oder in Erstausbildung) lebt im gleichen Haushalt.
- Verbringen Kinder im Trennungsfall ihre Zeit gleichermassen bei beiden Eltern, können beide Elternteile Mietzinsbeiträge beantragen.
- CH-Bürger/-innen und Ausländer/-innen mit einem Ausweis C, B, F oder S.
- Seit mindestens 2 Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft.Detaillierte Informationen (Merkblatt, Gesuchsformular, Reglemente und Verordnung) sind untenstehend in den Anhängen zu finden.
Geneviève Kocher
SozialarbeiterinE-MailTelefonZuständigkeitBetreuung/Begleitung und finanzielle UnterstützungKoordination mit sozialen InstitutionenAbklärungen und Übernahme von Mandaten für die Sozialhilfebehörde und für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)Sozialberatung von Einzelpersonen/Ehepaaren und Familien -
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Militär- und Bevölkerungsschutz
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Postfach
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
Telefonische Erreichbarkeit
08.00 Uhr – 11.30 Uhr
13.30 Uhr – 16.00 UhrHauptnummer
Tel. 061 552 72 72
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Mütter- und Väterberatung
Mütter und Väterberatung 2.Halbjahr 2024 DIEGTEN / EPTINGEN
Ort: Diegten, Hauptstrasse 64, Primarschulhaus, oberster Stock
Montag Dienstag Mittwoch Juli 22.07.24 9:00- 12:00 Uhr 03.07.24 9:00-12:00 Uhr August 26.08.24 9:00- 11:30 Uhr 27.08.24 9:00-11:30 Uhr September 09.09.24 9:00- 11:30 Uhr 10.09.24 9:00-11:30 Uhr Oktober 14.10.24 9:00-11:30 Uhr 15.10.24 9:00-11:30 Uhr November 18.11.24 9:00-11:30 Uhr 19.11.24 9:00-11:30 Uhr Dezember 02.12.24 9:00-11:30 Uhr 03.12.24 9:00-11:30 Uhr Beratung auf Voranmeldung!
Geht Ihnen ein Termin nicht? Auch während den Ferien - kein Problem!
Informieren Sie sich bei Ihrer Mütter- und Väterberaterin, wann in anderen Partnergemeinden eine Beratung möglich ist.
Termine sind ebenfalls auf der entsprechenden Gemeinde-Homepage abrufbar.Kontakt Débora Vock
Mütter-und Väterberaterin
Dipl. Pflegefachfrau DN II mit Schwerpunkt Kind und FamilieAngebot Die Beratung ist freiwillig und kostenlos und kann von allen Erziehungsberechtigten nach der Geburt ihres Kindes bis zum Kindergarteneintritt (bis 5 Jahre) wahrgenommen werden. Erreichbarkeit Telefonische Beratungen Montag 13:30 Uhr - 4:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 9:00 UhrTelefonnummer: 079 873 79 66 E-Mail-Adresse: mvb@spitex-sissach.ch - ...
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Offene Jugendarbeit Region Sissach
Offene Jugendarbeit Region Sissach
Für die Offene Jugendarbeit Region Sissach ist die Abteilung Kind.Jugend.Familie.KJF der Stiftung Jugendsozialwerk durch den Trägerverein Offene Jugendarbeit Region Sissach beauftragt.
In Sissach befindet sich das Jugendzentrum Club Underground an der Zunzgerstrasse 58 bei der Sekundarschule. In den anderen Gemeinden sind die Jugendarbeitenden mehrmals jährlich mit dem mobilen Jugendtreffpunkt «Jugendmobil», einem Kleinlaster und «The Truck», einem Lastwagenanhänger, vor Ort präsent. Zusätzlich werden diverse Events und Projekte angeboten, wie beispielsweise die «FunSportNight» in den Wintermonaten.
Zudem ist ein mobiler Jugendarbeiter hauptsächlich in Sissach und zum Teil auch in den anderen Gemeinden unterwegs. Er trifft Jugendliche im öffentlichen Raum, hört bei individuellen Anliegen zu und bietet das Sport-Angebot «Parkour United» an. Bei Bedarf bieten die Jugendarbeitenden Beratungen an, um Jugendliche in ihren persönlichen Themen, die sie beschäftigen, zu unterstützen.
Weitere Informationen zu Aktivitäten der Offenen Jugendarbeit finden Sie unter: www.deinticker.ch/sissach
Kontakt: club-underground-sissach@jsw.swiss - ...
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Pass oder Kombi (Pass und ID)
Pass einzeln oder für Pass und Identitätskarte (Kombi)
Per Internet Link
Achtung: Für mehrere Personen (Familien) kann problemlos ein gemeinsamer Termin gebucht werden!
Wichtig ist, dass Sie für jede Person einzeln einen Termin reservieren (es können mehrere Termine auf den selben Zeitpunkt gebucht werden)Telefonisch unter 061 552 58 69
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Reglement über die Feuerungskontrolle
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmen -
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Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen
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Solaranlagen / Wärmepumpen
Es besteht eine Melde- und Bewilligungspflicht für Solaranlagen und Wärmepumpen. Unter diesem Link können Sie die Formulare online ausfüllen.
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmen - ...
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Strassenreglement und Gebührenverordnung Allemendbenützung
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SVA Basel-Landschaft
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmenFilipa Santos
VerwaltungsangestellteE-MailTelefonZuständigkeitAHV-ZweigstelleBeglaubigungenEinwohnerdiensteGemeindekanzleiKatasterRaumbelegungsgesuche - ...
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Umzug innerhalb der Gemeinde
Neu können Sie sich in vielen Fällen den Behördengang sparen und Ihren Umzug (Wegzug, Zuzug oder Adressänderung innerhalb von Diegten) bequem online abwickeln. Gehen Sie dazu auf die Seite www.eumzug.swiss.
Selbstverständlich können Sie aber nach wie vor auf der Verwaltung vorbeikommen.Der Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen gemeldet werden.
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Versorgungsregion Oberbaselbiet
Kostenlose Beratung zu allen Altersfragen
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Wasseranschlussgesuch
Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmen - ...
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Wohnungsabnahme
Bei Aufgabe einer Mietwohnung besteht für den Vermieter, wie auch für den ausziehenden Mieter, die Möglichkeit, eine amtliche Wohnungsabnahme zu verlangen.
Der Termin für die Wohnungsabnahme ist mindestens 2 Wochen vor dem Auszug mit der Gemeindekanzlei telefonisch zu vereinbaren.Folgende Punkte sind zu beachten:
- Die Abnahme ist kostenpflichtig und muss durch diejenige Partei bezahlt werden, welche die Abnahme wünscht.
- Die Wohnung muss geräumt sein. Grundsätzlich erfolgt im Anschluss an die Abnahme die Schlüsselabgabe.
- Es wird ein Abnahmeprotokoll über den Zustand der Wohnung erstellt. Offensichtliche Mängel werden notiert.
- Beide Parteien erhalten eine Kopie des Abnahmeprotokolls.
Die Kosten für die Wohnungsabnahme betragen Fr. 100.-- für die erste Stunde und jede weitere Stunde CHF 75.
Der Betrag muss an Ort bar bezahlt werden.Claudia Hilber
GemeindeverwalterinStellvertretungKarin AlthausE-MailTelefonErreichbarkeitMontagnachmittag, Mittwoch und FreitagZuständigkeitGemeinderatsgeschäftePersonalBauBeglaubigungenEinwohnerkontrolleKatasterRaumbelegungsgesucheWohnungsabnahmenKarin Althaus
FinanzverwalterinStellvertretungClaudia HilberE-MailTelefonErreichbarkeitMontag, Dienstag, Mittwoch und DonnerstagmorgenZuständigkeitStv. GemeindeverwalterinFinanzenLohnbuchhaltungBeglaubigungen -
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Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost
Hauptstrasse 108/110, Postfach
4450 Sissach
+41 61 552 89 10Telefonische Rechtsauskunft unter +41 61 552 89 55 am Freitag, 8.00-1200 und 14.00-1700 Uhr
Persönliche Rechtsauskunft: Freitag, 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr (nur auf telefonische Voranmeldung)
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Zivilschutz Oberes Baselbiet
Reto Kunz
Leiter Zivilschutzstelle Oberes Baselbiet
061 981 52 15
reto.kunz@zs-obb.ch -
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Zivilstandsamt
Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Zivilstandsamt
Kirchgasse 5
Postfach
4144 Arlesheim -
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Zonenreglement und Plan Landschaft
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Zonenreglement und Plan Siedlung - Naturgefahren und Gewässerraum