Aktuelles aus Diegten
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- Aufgebot zum Nachschiesskurs 2024Mitteilung vom23.11.2024
Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen*, die im Jahr 2024 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit den Befehl einzurücken:
Samstag, 23. November 2024,
Schiessanlage Lachmatt in Pratteln,
08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Sie sind im Rahmen des Militärversicherungsgesetzes gegen Unfall und Krankheit versichert. Es werden keine persönlichen Marschbefehle zugestellt. Sie unterstehen dem Militärstrafrecht und das Nichterfüllen der Schiesspflicht wird disziplinarisch bestraft.
Kleidung und Ausrüstung:
Der Jahreszeit angepasste Zivilkleidung, amtlicher Ausweis mit Foto, persönliches Sturmgewehr, Gewehrputzzeug, Gehörschutz, Schiessbrille (sofern im Dienstbüchlein eingetragen), Sackmesser, Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis, Schreiben Schiesspflicht 2024** mit Klebeetiketten und Erkennungsmarke. Das obligatorische Programm kann nur auf 300m mit dem Sturmgewehr geschossen werden.Dispensationsgesuche wegen Krankheit oder Unfall sind unter Beilage des Dienst- und Schiessbüchleins bzw. militärischen Leistungsausweises und eines Arztzeugnisses an die untenstehende Adresse einzureichen.*Schiesspflichtig sind:
alle Armeeangehörigen bis und mit Jahrgang 1990, welche vor 2024 die Rekrutenschule absolviert haben (Soldat, Gefreiter, Obergefreiter, Korporal, Wachtmeister, Oberwachtmeister, Leutnant und Oberleutnant).
Ausnahme: Armeeangehörige, welche die schriftliche Bestätigung für die Entlassung per 31.12.2024 erhalten haben, sind nicht mehr schiesspflichtig.**Schreiben Schiesspflicht 2024, kann via kreiskommando@bl.ch mit Vermerk: Schreiben Schiesspflicht 2024 bestellt werden.
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- Rücktritt aus dem Gemeinderat - Ersatzwahl GemeinderatMitteilung vom24.10.2024
Philipp Stooss hat aus beruflichen Gründen per 31. Dezember 2024 den Rücktritt aus dem Gemeinderat bekannt gegeben. Er wird das Arbeitspensum erhöhen und möchte sich voll und ganz seiner neuen beruflichen Funktion widmen. Dies erlaubt leider keine Mitarbeit mehr im Gremium. Er wurde am 22. November 2022 in den Gemeinderat gewählt.
Dies macht nun eine Ersatzwahl in den Gemeinderat notwendig. Gemäss Gemeindeordnung sind die Mitglieder des Gemeinderates an der Urne zu wählen. Die Stille Wahl ist nicht möglich. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Ersatzwahl für das vakante Mandat im Gemeinderat auf Sonntag, 24. November 2024 festzulegen. Die betroffene Amtsperiode dauert bis zum 30. Juni 2028.
Leider ist es nicht möglich die offiziellen Kandidaturen in einem Mitteilungsblatt (nächster Redaktionsschluss: 22.11.2024, 8.00 Uhr) bekannt zu geben. Wenn bei der Gemeindeverwaltung offizielle Kandidaturen eingehen, werden diese über die Gemeinde NewsApp bekannt gegeben. Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen werden mit einem Wahlzettel für die Gemeinderatswahl bereits in der nächsten Woche zugestellt.
Um die offiziellen Kandidaturen über die Gemeinde NewsApp bekannt zu geben, bitten wir um Ausfüllung des entsprechenden Formulars. Das Formular kann auf der Verwaltung bezogen oder hier heruntergeladen werden.
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- Stelleninserat Mitarbeiter/in SchulsekretariatMitteilung vom07.10.2024
Per 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung suchen wir für die Kreisschule TED eine/n Mitarbeiter/in Schulsekretariat, 30-50% Pensum
Details siehe pdf im Anhang.
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- Stelleninserat AbwartMitteilung vom18.09.2024
Per 1. Januar 2025 oder nach Vereinbarung suchen wir für den Unterhalt und die Bewirtschaftung der Gemeindeliegenschaften in Diegten eine/einen
Hauswartin/Hauswart, mit Schwerpunkt Hausdienst, Sportanlagen und Werkdienst, 80-100% PensumDetails siehe pdf im Anhang
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