Online-Schalter

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    Abfallkalender
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    Abfallreglement
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    Abmeldung aus Diegten - Einwohnerregisteramt

    Neu können Sie sich in vielen Fällen den Behördengang sparen und Ihren Umzug (Wegzug, Zuzug oder Adressänderung innerhalb von Diegten) bequem online abwickeln. Gehen Sie dazu auf die Seite www.eumzug.swiss.

    Selbstverständlich können Sie aber nach wie vor auf der Verwaltung vorbeikommen.

    Persönliche Abmeldung
    Wenn Sie von Diegten wegziehen, melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten ab. 

    Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Identitätsausweis
    • Wegzugadresse
    • Wegzugsdatum

    Militär- und Zivilschutzpflichtige haben die Adressänderung unter Einsendung des Dienstbüchleins beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal, zu melden.

    Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.kantonswechsel.ch

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    Abwasserreglement mit genehmigten Anhang
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    Ackerbaustellenleiter
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    Anmeldung in Diegten - Einwohnerregisteramt

    Neu können Sie sich in vielen Fällen den Behördengang sparen und Ihren Umzug (Wegzug, Zuzug oder Adressänderung innerhalb von Diegten) bequem online abwickeln. Gehen Sie dazu auf die Seite www.eumzug.swiss.

    Selbstverständlich können Sie aber nach wie vor auf der Verwaltung vorbeikommen.

    Persönliche Anmeldung
    Melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten an. Vor der Anmeldung in Diegten, müssen Sie sich bitte in Ihrem jetzigen Wohnort abmelden. 

    Bitte bringen Sie die entsprechenden, unten ausgeführten Unterlagen für die Anmeldung mit:

    CH-Staatsangehörige und EU/EFTA Staatsangehörige (Zuzug innerhalb der Schweiz) und Drittstaatangehörige (Zuzug innerhalb Kanton BL)

    • Identitätskarte oder Pass
    • Krankenkassennachweis
    • Familienbüchlein (falls vorhanden)
    • Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
    • Ausländerausweis
       

    EU/EFTA-Staatsangehörige (Zuzug aus dem Ausland)

    • Identitätskarte oder Pass
    • Ausländerausweis (falls vorhanden)
    • Krankenkassennachweis (falls vorhanden)
    • Kopie des Arbeitsvertrages oder der Arbeitsbestätigung
    • Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
       

    Drittstaatangehörige (Zuzug aus dem Ausland oder einem andern Kanton)

    • Pass
    • Krankenkassennachweis (falls vorhanden)
    • Kopie der Ermächtigung zur Visumerteilung (Zuzug aus dem Ausland)
    • Kopie des Arbeitsvertrages oder der Arbeitsbestätigung (Zuzug aus dem Ausland, falls vorhanden)
    • Ausländerausweis (bei Kantonswechsel)
    • Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Arbeitslos - Anmeldung beim RAV

    Bitte vereinbaren Sie für persönliche Gespräche auf dem RAV vorab einen Termin

    Wann und wo melde ich mich an?
    Sind Sie von Stellenverlust betroffen oder bedroht, melden Sie sich am besten sofort beim für Sie zuständigen RAV an. Das können Sie online erledigen.
    Die Links zu den notwendigen Informationen und Formularen finden Sie in der rechten Spalte oder Sie erhalten diese beim zuständigen RAV.
    Achtung: Eine rückwirkende Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung ist nicht möglich. Melden Sie sich deshalb spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit an.

    Halten Sie für die Anmeldung die folgenden Dokumente bereit:

    • Personalausweis (ID oder Pass)
    • Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder Krankenversicherungs-Ausweis
    • Für Ausländerinnen und Ausländer: Ausländerausweis

    Nebenstehend finden Sie die Links zu weiteren, für die Anmeldung notwendigen Formularen.

    Was geschieht danach?
    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie die Einladung zum Erstgespräch mit Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater. Zusammen mit Ihrer Beratungsperson erarbeiten Sie eine Standortanalyse und darauf aufbauend einen Aktionsplan. Die Beratung ist darauf ausgerichtet Sie in die Lage zu versetzen, zielgerichtet und effizient eine neue Stelle zu suchen und zu finden.

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    Babysittervermittlung
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    Baugesuche

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Benützungsverordnung Gebäude und Anlagen der Gemeinde Diegten

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Beratungsstelle für Alter und Gesundheit
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    Bestattungs- und Friedhofreglement und Bestattungsgebühren
  • ...
    Bestattungsanordnung - Bestimmungen der Bestattungsart zu Lebzeiten

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Betreibungs- und Konkursamt

    Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
    Betreibungs- und Konkursamt
    Eichenweg 12
    Postfach
    4410 Liestal
    +41 61 / 552 46 00 
    betreibungsamt@bl.ch

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    Brunnmeister
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    Einwilligungserklärung ID

    Einwilligungserklärung zur Ausweisbestellung 
    (zu Ausweisantrag für Unmündige oder Personen unter umfassender Beistandschaft)

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen unter umfassender Beistandschaft sind durch eine sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Beistand) zu begleiten.

    Diese Einwilligungserklärung ist durch die sorgeberechtigte/n Person/en vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen und mit den nötigen Unterlagen vorzulegen. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass alle Angaben richtig und die eingereichten Dokumente aktuell und rechtskräftig sind. Eine Falschangabe unterliegt dem Tatbestand der Urkundenfälschung nach Art. 251 Strafgesetzbuch. Dieses Formular gilt nur für die aktuelle Ausweisbeantragung. 

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Feuerwehrreglement- und Statuten
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    Fleischschauer

    Dr. H.J. Degen

    Fleischschauer
    Adresse

    Margarethenstr. 25, 4450 Sissach

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    Freinacht- und Gelegenheitswirtschaftbewilligungen

    Gebührenansätze

    Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:

    Veranstaltungen

    bis 100 Personen/Plätze

    Fr. 50.--/Tag

    bis 500 Personen/Plätze

    Fr. 100.--/Tag

    bis 1'000 Personen/Plätze

    Fr. 200.--/Tag

    über 1'000 Personen/Plätze

    Fr. 300.--/Tag

    Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.

    Freinachtbewilligung:

    Freinacht

    Bis 01.00 Uhr

    Fr. 30.-- pro Freinacht

    Bis 02.00 Uhr

    Fr. 30.-- pro Freinacht

    Bis 03.00 Uhr

    Fr. 40.-- pro Freinacht

    Bis 04.00 Uhr

    Fr. 45.-- pro Freinacht

    Bis 05.00 Uhr

    Fr. 50.-- pro Freinacht

    Auflage zum Jugendschutz: Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
    Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.

     Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.

    Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto: Pass- und Patentbüro

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    Friedensrichter

    siehe unter Position 15.

    Waldenburg - Arboldswil - Bennwil - Bretzwil - Diegten - Eptingen - Hölstein - Lampenberg - Langenbruck - Lauwil - Liedertswil - Niederdorf - Oberdorf - Reigoldswil - Titterten

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    Gantmeister
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    Gelegenheitswirtschaft - und Freinachtbewilligungen

    Gebührenansätze

    Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:

    Veranstaltungen

    bis 100 Personen/Plätze

    Fr. 50.--/Tag

    bis 500 Personen/Plätze

    Fr. 100.--/Tag

    bis 1'000 Personen/Plätze

    Fr. 200.--/Tag

    über 1'000 Personen/Plätze

    Fr. 300.--/Tag

    Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.

    Freinachtbewilligung:

    Freinacht

    Bis 01.00 Uhr

    Fr. 30.-- pro Freinacht

    Bis 02.00 Uhr

    Fr. 30.-- pro Freinacht

    Bis 03.00 Uhr

    Fr. 40.-- pro Freinacht

    Bis 04.00 Uhr

    Fr. 45.-- pro Freinacht

    Bis 05.00 Uhr

    Fr. 50.-- pro Freinacht

    Auflage zum Jugendschutz: Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
    Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.

     Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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  • ...
    Gemeindeordnung
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    Gesuch Allmendbenützung

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Gesuch Aufgrabung (Grab- und Tiefbauarbeiten)

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Gesuch Freinacht und Gelegenheitswirtschaft

    Gebühren und Informationen siehe unter Gelegenheitswirtschaft.......

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
  • ...
    Gesuch für Benützung von Gemeindeanlagen
  • ...
    Gesuch für Meteorwasser

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Gesuch Mietzinsbeiträge

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Giftscheine und Chemikalienrecht
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    Grundbuchamt

    Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
    Grundbuchamt
    Domplatz 9
    Postfach
    4144 Arlesheim
    +41 61 552 45 40
    E-Mail: grundbuchamt@bl.ch

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    Hundereglement
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    Identitätskarte

    Wenn Sie nur eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich bei den Einwohnerdiensten Diegten vor. Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sowie nicht schreibfähige Personen müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
    > Einwilligungserklärung

    Passfoto:

    • Wir erstellen das Passfoto direkt am Schalter, es müssen also keine Bilder mitgebracht werden.

    Mitzubringen sind:

    • die bestehende Identitätskarte
    • polizeiliche Verlustmeldung , sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben oder die Identitätskarte gestohlen worden ist

     

    Gebühren/Gültigkeit:

     GebührenGültigkeit
    ErwachseneCHF 7010 Jahre
    Kinder und Jugendliche 
    bis 18. Jahre
    CHF 355 Jahre

    Die Identitätskarte muss vor Ort bezahlt (Bar oder Karte)werden. Die Lieferfrist beträgt max. 10 Arbeitstage.

    Benötigen Sia auch einen Pass (siehe Pass oder Kombiangebot)? 

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    Infopoint Strommangel-Lage

    Bei einer Strommangellage wird bei der Gemeindeverwaltung Zälghagweg 55 4457 Diegten ein Infopoint betrieben.

    Strommangel-Lage – Handbuch zur privaten Vorsorge siehe link

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    Jagdaufseher

    Stefan Stohler

    Jagdaufseher
    Telefon
    Adresse

    Hemmikerstrasse 27
    4466 Ormalingen

    Ernst Marti

    Jagdaufseher
    Adresse

    Sägeweg 2
    4448 Läufelfingen

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    Kaminfeger
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    Kanalisationsgesuch mit Weisung Planeingabe

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

    KESB Gelterkinden-Sissach
    Postfach 247
    Hauptstrasse 115
    4450 Sissach

    +41 61 985 10 60

    gelterkinden-sissach@kesb-bl.ch

    In Notfällen ausserhalb der Öffnungszeiten besteht ein Pikettdienst, den die Kantonspolizei oder Arztpersonen bei Bedarf beiziehen können.

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    Kleinbaugesuch

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Kultur- und Kunstpreisreglement
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    Merkblatt über Grenzabstände für Grünhecken, Bäume und übrige Einfriedungen

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Mietzinsreglement
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    Militär- und Bevölkerungsschutz

    Amt für Militär und Bevölkerungsschutz

    Postfach
    Oristalstrasse 100
    4410 Liestal

    Telefonische Erreichbarkeit
    08.00 Uhr – 11.30 Uhr
    13.30 Uhr – 16.00 Uhr

    Hauptnummer

    Tel. 061 552 72 72 

    mailto:amb@bl.ch

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    Mütter- und Väterberatung

    Mütter und Väterberatung 1.Halbjahr 2024 DIEGTEN / EPTINGEN

    Ort:   Diegten, Hauptstrasse 64, Primarschulhaus, oberster Stock

     

    Montag Dienstag
    Januar 22.01.24 9:00-11:30 Uhr 23.01.24 9:00-11:30 Uhr
    Februar 05.02.24 9:00-11:30 Uhr 06.02.24 9:00-11:30 Uhr
    März 04.03.24 9:00-11:30 Uhr 05.03.24 9:00-11:30 Uhr
    April 08.04.24 9:00-11:30 Uhr 09.04.24 9:00-11:30 Uhr
    Mai 06.05.24 9:00-11:30 Uhr 14.05.24 9:00-11:30 Uhr
    Juni 03.06.24 9:00-11:30 Uhr 04.06.24 9:00-11:30 Uhr

    Beratung auf Voranmeldung!

    Geht Ihnen ein Termin nicht? Auch während den Ferien - kein Problem!
    Informieren Sie sich bei Ihrer Mütter- und Väterberaterin, wann in anderen Partnergemeinden eine Beratung möglich ist.
    Termine sind ebenfalls auf der entsprechenden Gemeinde-Homepage abrufbar.

    Kontakt Débora Vock
    Mütter-und Väterberaterin
    Dipl. Pflegefachfrau DN II mit Schwerpunkt Kind und Familie
    Angebot  Die Beratung ist freiwillig und kostenlos und kann von allen Erziehungsberechtigten nach der Geburt ihres Kindes bis zum Kindergarteneintritt (bis 5 Jahre) wahrgenommen werden.
    Erreichbarkeit Telefonische Beratungen Montag 13:30Uhr-14:30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 9:00 Uhr
      Telefonnummer:                    079 873 79 66  
      E-Mail-Adresse:                     mvb@spitex-sissach.ch  

                                              

     

     

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    Offene Jugendarbeit Region Sissach

    Offene Jugendarbeit Region Sissach

    Für die Offene Jugendarbeit Region Sissach ist die Abteilung Kind.Jugend.Familie.KJF der Stiftung Jugendsozialwerk durch den Trägerverein Offene Jugendarbeit Region Sissach beauftragt.

    In Sissach befindet sich das Jugendzentrum Club Underground an der Zunzgerstrasse 58 bei der Sekundarschule. In den anderen Gemeinden sind die Jugendarbeitenden mehrmals jährlich mit dem mobilen Jugendtreffpunkt «Jugendmobil», einem Kleinlaster und «The Truck», einem Lastwagenanhänger, vor Ort präsent. Zusätzlich werden diverse Events und Projekte angeboten, wie beispielsweise die «FunSportNight» in den Wintermonaten.

    Zudem ist ein mobiler Jugendarbeiter hauptsächlich in Sissach und zum Teil auch in den anderen Gemeinden unterwegs. Er trifft Jugendliche im öffentlichen Raum, hört bei individuellen Anliegen zu und bietet das Sport-Angebot «Parkour United» an. Bei Bedarf bieten die Jugendarbeitenden Beratungen an, um Jugendliche in ihren persönlichen Themen, die sie beschäftigen, zu unterstützen.

    Weitere Informationen zu Aktivitäten der Offenen Jugendarbeit finden Sie unter: www.deinticker.ch/sissach
    Kontakt: club-underground-sissach@jsw.swiss

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    Parkreglement
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    Pass oder Kombi (Pass und ID)

    Pass einzeln oder für Pass und Identitätskarte (Kombi)

    Per Internet Link    
    Achtung: Für mehrere Personen (Familien) kann problemlos ein gemeinsamer Termin gebucht werden!
    Wichtig ist, dass Sie für jede Person einzeln einen Termin reservieren (es können mehrere Termine auf den selben Zeitpunkt gebucht werden)

    Telefonisch unter 061 552 58 69

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    Personalreglement
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    Polizeireglement
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    Reglement über die Feuerungskontrolle

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen
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    Schuldenberatung Basel-Landschaft
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    Solaranlagen / Wärmepumpen

    Es besteht eine Melde- und Bewilligungspflicht für Solaranlagen und Wärmepumpen. Unter diesem Link  können Sie die Formulare online ausfüllen.

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
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    Sozialhilfeantrag
  • ...
    Sozialhilfereglement
  • ...
    Steuerreglement
  • ...
    Strassenreglement und Gebührenverordnung Allemendbenützung
  • ...
    SVA Basel-Landschaft

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
  • ...
    Tagesfamilien Oberes Baselbiet VTOB
  • ...
    Umzug innerhalb der Gemeinde

    Neu können Sie sich in vielen Fällen den Behördengang sparen und Ihren Umzug (Wegzug, Zuzug oder Adressänderung innerhalb von Diegten) bequem online abwickeln. Gehen Sie dazu auf die Seite www.eumzug.swiss.

    Selbstverständlich können Sie aber nach wie vor auf der Verwaltung vorbeikommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen gemeldet werden. 
     

     

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    Unterrichtzeitenreglement Kindergarten
  • ...
    Versorgungsregion Oberbaselbiet

    Kostenlose Beratung zu allen Altersfragen
     

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    Verwaltungs- und Organisationsreglement
  • ...
    Waldhütte Bürgergemeinde
  • ...
    Wasseranschlussgesuch

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen
  • ...
    Wasserreglement
  • ...
    Weibeldienst
  • ...
    Wohnungsabnahme

    Bei Aufgabe einer Mietwohnung besteht für den Vermieter, wie auch für den ausziehenden Mieter, die Möglichkeit, eine amtliche Wohnungsabnahme zu verlangen. 

    Der Termin für die Wohnungsabnahme ist mindestens 2 Wochen vor dem Auszug mit der Gemeindekanzlei telefonisch zu vereinbaren.

    Folgende Punkte sind zu beachten:

    • Die Abnahme ist kostenpflichtig und muss durch diejenige Partei bezahlt werden, welche die Abnahme wünscht.
    • Die Wohnung muss geräumt sein. Grundsätzlich erfolgt im Anschluss an die Abnahme die Schlüsselabgabe.
    • Es wird ein Abnahmeprotokoll über den Zustand der Wohnung erstellt. Offensichtliche Mängel werden notiert.
    • Beide Parteien erhalten eine Kopie des Abnahmeprotokolls.

    Die Kosten für die Wohnungsabnahme betragen Fr. 100.-- für die erste Stunde und jede weitere Stunde CHF 75. 
    Der Betrag muss an Ort bar bezahlt werden.

     

    Claudia Hilber

    Gemeindeverwalterin
    Stellvertretung
    Karin Althaus
    Erreichbarkeit
    Montagnachmittag, Mittwoch und Freitag
    Zuständigkeit
    Gemeinderatsgeschäfte
    Personal
    Bau
    Beglaubigungen
    Einwohnerkontrolle
    Kataster
    Raumbelegungsgesuche
    Wohnungsabnahmen

    Karin Althaus

    Finanzverwalterin
    Stellvertretung
    Claudia Hilber
    Erreichbarkeit
    Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstagmorgen
    Zuständigkeit
    Stv. Gemeindeverwalterin
    Finanzen
    Lohnbuchhaltung
    Beglaubigungen
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    Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost

    Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost
    Hauptstrasse 108/110, Postfach
    4450 Sissach
    +41 61 552 89 10

    Telefonische Rechtsauskunft unter +41 61 552 89 55 am Freitag, 8.00-1200 und 14.00-1700 Uhr 

    Persönliche Rechtsauskunft: Freitag, 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr (nur auf telefonische Voranmeldung)

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    Zivilschutz Oberes Baselbiet

    Reto Kunz
    Leiter Zivilschutzstelle Oberes Baselbiet
    061 981 52 15
    reto.kunz@zs-obb.ch

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    Zivilstandsamt

    Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
    Zivilstandsamt
    Kirchgasse 5
    Postfach
    4144 Arlesheim

    +41 61 552 42 00

    zivilstandesamt@bl.ch

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    Zonenreglement und Plan Siedlung - Naturgefahren und Gewässerraum