Steuern

Folgende Angelegenheiten können auf der Abteilung Steuern erledigt werden:

  • Fristverlängerung Steuererklärung von Unselbständigen beantragen
  • Steuerveranlagungen der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern von Unselbständigen
  • Steuerveranlagungen der ausserordentlichen Jahressteuern von Unselbständigen
  • Zahlungsfristen/Ratenzahlungen
  • Bestellungen von Einzahlungsscheinen
  • Steuerrückzahlungen

Weitere Informationen und Zuständigkeiten unter https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/finanz-und-kirchendirektion/steuerverwaltung

Die Rechnungstellung der definitiven Gemeindesteuern erfolgt im gleichen Zeitraum wie die Staats- und Bundessteuern. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

 

Gemeindesteuern
Natürliche Personen56% der Staatssteuer
Juristische Personenab 01.01.2023 50% der Staatssteuer vom Ertrag (vorher 4.0%)
ab 01.01.2023 50% der Staatssteuer vom Kapital (vorher 0.055%  und bis 2019 0.275%) 
Kirchensteuer natürliche Personen
evang. -ref. Kirche0.7% des steuerbaren Einkommens und
0.07% des steuerbaren Vermögens
maximal 15% des Staatssteuerbetrag
röm-kath. Kirche9% des Staatssteuerbetrag
christ-kath. Kirche0.7% des steuerbaren Einkommens und
0.10% des steuerbaren Vermögens 
Abzug pro Kind CHF 60
Feuerwehrersatzabgabe 
 9% der Staatssteuer
Min. CHF 100.--, Max. CHF 400.--
Vergütungszins
 1.5% für Vorauszahlungen ab 1.1. des Steuerjahrs
Verzugszins
 3% bei Zahlung nach dem 30.09. des Steuerjahrs resp. nach Fälligkeit der Forderung.
(Dieser Verzugszins gilt auch für andere Forderungen)